Advokatur
Kraemer
Martin Kraemer
Fürsprecher
Anwaltskanzlei
Herzogenacker 15
CH-3654 Gunten
T: +41 31 530 04 47
kraemer@kraemerlaw.ch
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Bern
Mitglied des Bernischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes
Honorar
Wir sprechen beim Erstgespräch eingehend über die zu erwartenden Kosten und die Rechnungsstellung für eine juristische Beratung und eine allfällige Vertretung vor Gericht. Für Sie sollen dabei keine Fragen offen bleiben.
Bei juristischen Dienstleistungen handelt es sich um einen kostenpflichtigen Auftrag. Die Kosten richten sich in der Regel nach Zeitaufwand und Komplexität der juristischen Dienstleistung.
Vorab prüfe ich, ob eine Kostendeckung durch Dritte möglich ist.
In Fällen, wo ein Prozessverfahren angestrengt werden muss, kläre ich zuerst ab, ob die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Prozessführung erfüllt sind.
Für das Honorar des Anwaltes ist die Vereinbarung zwischen Ihnen als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber und mir als dem Beauftragten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung anwendbar, wie sie im kantonalen Anwaltsgesetz und der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes festgelegt wird.
Advokatur
Kraemer
Martin Kraemer
Fürsprecher
Anwaltskanzlei
Herzogenacker 15
CH-3654 Gunten
T: +41 31 530 04 47
kraemer@kraemerlaw.ch
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Bern
Mitglied des Bernischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes